Zwischen Seen und Hören - Den Schritt nach vorne wagen
27.08. - 02.09.2023 Waren, Müritz
2023 findet wieder unser DOA-Impro-Workshop statt. Diesmal geht es an den größten See Deutschlands. Die Jugendherberge Waren liegt direkt am Ufer der Müritz, dem Eingang zum Wassersportparadies Mecklenburgische Seenplatte. Die insgesamt rund 40 Teilnehmer werden dort in Mehrbettzimmern untergebracht sein.
Unter der Leitung der beiden Schauspieler Mira Strauß und Markus Rohr werden täglich mehrere Workshops rund um das Thema „Ich spreche für mich selbst!“ angeboten. Die Teilnehmer werden hierzu in drei Gruppen à 10-12 Personen aufgeteilt. Zwischen, vor und nach den Workshops treffen sich alle, um sich gemeinsam in der großen Runde über das Erlebte auszutauschen.
Das Programm wird durch gemeinsame Ausflüge in den Müritz-Nationalpark abgerundet.
Zu den Inklusiv-Leistungen zählen:
- Unterkunft mit Vollpension im Mehrbettzimmer (ggf. mit Gemeinschaftssanitär)
- Fahrtkostenerstattung im Anschluss an die Veranstaltung (PKW oder Deutsche Bahn 2. Klasse bis max. 120 EUR gesamt)
- Tägliche Workshops
ggf. fallen vor Ort Gebühren für optionale Ausflüge an
Für TeilnehmerInnen zwischen 18 und 35 Jahren, und/oder Aktive in der Jungen Selbsthilfe Deaf-Ohr-Alive
Wir kommunizieren verbal und non-verbal, mit Händen und Füßen, Gestik und Mimik. Vor Ort werden KEINE Schrift- oder Gebärdendolmetscher zum Einsatz kommen. Dafür steht uns eine digitale Übetragungsanlage zur Verfügung.
+++ NUR NOCH WARTELISTE +++
Referenten
Oliver Hupka
Vizepräsident DCIG e.V.
Audiotherapeut (DSB)
Anmeldung
Stornobedingungen
Bei Absagen gelten folgende Regelungen
- 60 - 40 Tage vor Ankunft werden 20% der Teilnehmergebühren fällig
- 39 - 30 Tage vor Ankunft werden 40% der Teilnehmergebühren fällig
- 29 - 14 Tage vor Ankunft werden 60% der Teilnehmergebühren fällig
- 13 - 3 Tage vor Ankunft werden 80% der Teilnehmergebühren fällig
- 2 - 0 Tage vor Ankunft werden 100% der Teilnehmergebühren fällig
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei kurzfristiger Absage durch den Veranstalter besteht kein Regressanspruch. Die Anzahlung wird dann erstattet.