Deaf Ohr Alive Strategietreffen 2026
09.-11.10.2026 Jugendherberge Freiburg
Stark begleiten - Grenzen erkennen:
Umgang mit psychischen Grenzsituationen in der Jungen Selbsthilfe
Liebe DOA-Gruppenleitungen, liebe Engagierte und Interessierte,
unser diesjähriges Strategie- und Schulungstreffen der Jungen Selbsthilfe (Deaf Ohr Alive) widmet sich einem sensiblen, aber zunehmend relevanten Thema: dem Umgang mit psychischen Grenzsituationen bei Veranstaltungen und in der Gruppenarbeit. Solche Situationen fordern uns menschlich wie organisatorisch heraus.
Dieses Treffen soll uns nicht zu Therapeutinnen oder Therapeuten machen. Vielmehr geht es darum,
- unsere Rolle klar zu definieren,
- eigene Grenzen bewusst wahrzunehmen,
- Handlungssicherheit im Ernstfall zu gewinnen und
- unsere eigene psychische Gesundheit zu schützen.
Wir möchten gemeinsam Strategien entwickeln, Erfahrungen austauschen und Handlungsmöglichkeiten erarbeiten, die uns als Verantwortliche stärken.
Eingeladen sind alle regionalen DOA-Gruppenleitungen, engagierte Aktive sowie Interessierte, die sich eine zukünftige Mitarbeit in der Jungen Selbsthilfe vorstellen können. Auch Partnerverbände sind wie immer herzlich willkommen.
Lasst uns Verantwortung tragen - mit Klarheit, Achtsamkeit und gegenseitiger Unterstützung.
Referenten
Oliver Hupka
Vizepräsident DCIG e.V.
Audiotherapeut (DSB)
Anmeldung
Anmeldegebühren
- TN-Gebühren und Unterkunft mit Vollpension im Mehrbettzimmer für DCIG-Mitglieder 50€
- Für Nicht-DCIG-Mitglieder oder Nicht-DOA-Aktive 190€
- Fahrtkostenerstattung im Anschluss an die Veranstaltung (Deutsche Bahn 2. Klasse bis max. 120 EUR gesamt)
Anmeldeschluss: 31.07.2025
zur Anmeldung >>>
Stornobedingungen
Bei Absagen gelten folgende Regelungen
- 60 - 40 Tage vor Ankunft werden 20% der Teilnehmergebühren fällig
- 39 - 30 Tage vor Ankunft werden 40% der Teilnehmergebühren fällig
- 29 - 14 Tage vor Ankunft werden 60% der Teilnehmergebühren fällig
- 13 - 3 Tage vor Ankunft werden 80% der Teilnehmergebühren fällig
- 2 - 0 Tage vor Ankunft werden 100% der Teilnehmergebühren fällig
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei kurzfristiger Absage durch den Veranstalter besteht kein Regressanspruch. Die Anzahlung wird dann erstattet.